Heute hat das Bundeskabinett die Novelle der Apothekenbetriebsordnung von Minister Bahr (Ministerverordnung) zur Kenntnis genommen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Die geltende Apothekenbetriebsordnung wurde 1987 in Kraft gesetzt. Sie regelt die sichere und gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken. Das umfasst die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, aber auch ihre Abgabe und die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten. Eine Novellierung der Verordnung ist notwendig geworden, um sie an neue Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.

So sind immer wieder in Apotheken hergestellte Arzneimittel beanstandet worden, weil deren Qualität nicht stimmte. Mit den vorgesehenen Regelungen zur verbesserten Dokumentation bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln soll die Qualität dieser Arzneimittel erhöht und eine Nachvollziehbarkeit der Rezepturherstellung ermöglicht werden.

Daneben stellen heute viele Apotheken spezielle Arzneimittel für Krebspatienten, wie sterile Infusionslösungen her. Für solche Arzneimittelherstellungen reichen die derzeitigen allgemeinen Regelungen der Verordnung nicht aus und werden daher konkretisiert.

Beratung und Information über Arzneimittel werden für Patientinnen und Patienten zunehmend wichtiger. Die Apothekenbetriebsordnung legt dazu deutlicher als bisher fest, dass die Apotheke so eingerichtet sein muss, dass die Vertraulichkeit der Beratung gewahrt und das Mithören des Beratungsgesprächs verhindert oder zumindest erschwert werden. Außerdem müssen Apotheken die Qualität der Beratung und anderer pharmazeutischer Tätigkeiten über ein Qualitätsmanagementsystem dauerhaft gewährleisten.

Detaillierte bürokratische Vorgaben in Bezug auf Laborausstattung und wissenschaftliche Literatur werden abgebaut und der Verantwortung der Apothekenleitung überlassen.

Im Rahmen der ambulanten Betreuung schwer kranker Palliativpatienten mit teils unerträglichen Schmerzen, soll Ärztinnen und Ärzten künftig erlaubt werden, diesen Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel zu überlassen, um ihnen unverzüglich und verlässlich zu helfen . Die Regelungen dazu werden in weiteren Rechtsakten, die zu einer Änderung des Betäubungsmittelrechts sowie zu einer weiteren Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung getroffen.

Die Novelle der Apothekenbetriebsordnung leistet insgesamt einen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Abbau nicht mehr gerechtfertigter bürokratischer Lasten für die Apotheken.

 

Bundesministerium für Gesundheit
Pressemitteilung Nr.6 vom 1.2.2012
Die Apothekenbetriebsordnung finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
Diese Information finden Sie auch hier zum Download.