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Wir sind Mitglied im Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V.

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Erstellt: 06. Oktober 2022

Wir sind Mitglied im Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V.

Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Experten in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patienten, vor, während und nachdem er eine ärztliche Verordnung bekommen hat. Das pharmazeutische Fachpersonal kann optimal beraten und therapeutisch begleiten.

Der VCA strebt eine flächendeckende Akquise von wohnortsnahen Mitgliedsapotheken in Deutschland an und steht gerne als kompetenter Ansprechpartner auch für europäische Partnerverbände zur Verfügung. Eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Kammern und Verbänden auf Landes- und Bundesebene wird angestrebt, um den pharmazeutischen Berufsstand spezialisiert, kompetent und konstruktiv in allen Fragen dieser Domäne stellvertretend zu ergänzen.

Neue Pharmazeutische Dienstleistungen

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Erstellt: 29. September 2022

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (kurz VOASG) wurde der Grundstein für flächendeckende pharmazeutische Dienstleistungen auf Krankenkassenkosten gelegt. Das Ergebnis ist ein Katalog von fünf Gesundheitsdienstleistungen, die nun für Anspruchsberechtigte von den Kassen bezahlt werden. Sie wurden zur Verbesserung von Sicherheit und Wirksamkeit komplizierter Arzneimitteltherapien eingeführt.

Folgende Dienstleistungen können wir Ihnen anbieten:
1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

2. Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
3. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
4. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantationen
5. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Bei Fragen zu den kostenlosen pharmazeutischen Dienstleistungen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Tabletten nur im Ausnahmefall zerteilen

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Erstellt: 20. Juli 2022

Grundsätzlich sollten Tabletten nicht geteilt werden, sondern als Ganzes eingenommen werden. Warum das so ist und was bei Problemen mit dem Schlucken großer Tabletten hilft, erklärt Prof. Dr. Rolf Daniels beim pharmacon, einem Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer in Meran, Südtirol.

Bei Problemen mit dem Schlucken von größeren Tabletten wissen Apothekerinnen und Apotheker Rat.

„Das Zerbrechen oder Zerteilen von Tabletten hat viele Nachteile. Nutzen Sie den pharmazeutischen Sachverstand Ihres Apothekenteams und fragen Sie nach, bevor Sie eine Tablette beschädigen“, sagte Prof. Dr. Rolf Daniels beim pharmacon, einem Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Pharmazeutische Technologie an der Universität Tübingen. In der Regel stehen Tabletten in allen benötigten Dosierungen zur Verfügung.

Ein Grund für das Zerteilen von Tabletten sind häufig Schluckprobleme. „Zerteilte Tabletten lassen sich leichter schlucken. Aber die negativen Aspekte überwiegen eindeutig. Durch das Zerteilen wird die Dosierung der Bruchstücke ungenauer, außerdem kann sich die Wirkung verändern. Unter- und Überdosierungen sind möglich“, erklärt Daniels. Tabletten dürfen nur geteilt werden, wenn dies im Beipackzettel erwähnt wird. Und: „Eine Bruchkerbe ist leider kein verlässlicher Hinweis, denn es gibt so genannte ‚Schmuckkerben‘ bei einigen Präparaten, die trotzdem nie geteilt werden dürfen“, erklärt Daniels. Bei Unsicherheiten können Patienten in der Apotheke vor Ort nachfragen.

Wer Schwierigkeiten hat, Tabletten oder Kapseln zu schlucken, kann sich ebenfalls in der Apotheke vor Ort beraten lassen. Mit einigen Tricks und Hilfsmitteln, zum Beispiel gelartigen Einnahmehilfen und Applikationshilfen klappt es häufig besser. Ein weiterer Tipp: Den Kopf beim Schlucken der Tablette nicht nach hinten in den Nacken legen, sondern eher leicht nach vorn neigen. „Sprechen Sie mit dem Team Ihrer Apotheke, wenn Sie Probleme bei der Anwendung von Arzneimitteln haben. Im Gespräch können arzneimittelbezogene Probleme so gut wie immer gelöst werden“, sagt Daniels.

Quelle: https://www.aponet.de/artikel/tabletten-nur-im-ausnahmefall-zerteilen-26797

Impfung gegen Affenpocken für Risikogruppen

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Erstellt: 10. Juni 2022

Bereits 131 Fälle von Affenpocken in zehn Bundesländern wurden Stand 09.06.2022 dem Robert Koch Institut gemeldet. Laut Experten werden die Fallzahlen zunächst weiter leicht ansteigen. Aus dem Grund wurde seitens der Ständigen Impfkommission (Stiko) die Empfehlung ausgesprochen, dass Erwachsene, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besitzen oder engeren Kontakt mit Infizierten haben, zu impfen.

Bei den Affenpocken handelt es sich um eine Zoonose, die normalerweise Nagetiere, Schweine und Primaten befällt und sorgt bei einer Infektion für pockenähnliche Symptome. Hauptsächlich tritt eine Infektion mit dem Virus in West- und Zentralafrika auf. Eine Übertragung kann von Tier zu Mensch,  aber auch von Mensch zu Mensch erfolgen, jedoch ist für die Weitergabe enger körperlicher Kontakt nötig. Daher wird das Risiko für Deutschland vom RKI als gering eingeschätzt. Zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome können 5-21 Tage liegen. Zu Beginn treten dabei typische grippale Symptome wie Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und selten auch unproduktiver Husten auf. Nach ein paar Tagen kommt ein pockenförmiger Ausschlag hinzu, der mit der Zeit auch Bläschen und Pusteln bildet.

Die Stiko hat sich dazu entschlossen für den optimalen Schutz eine Impfung für Risikogruppen zu empfehlen.
Eine konkrete Impfempfehlung wird ausgesprochen zur:
1. Postexpositionsprophylaxe, nachdem man mit Personen, die erkrankt sind, in Kontakt gekommen ist
2. Präexpositionsprophylaxe, für Personen mit einem erhöhtem Risiko für eine Infektion/Exposition

Zu der Gruppe zwei, denen eine Impfempfehlung ausgesprochen wurde, gehören Personen, die oft wechselnden und engen Körperkontakt zu anderen Personen haben und Personen, die in Laboratorien arbeiten, die mit infektiösen Pocken- Proben arbeiten.

Da der Impfstoff Imvanex® zunächst nur in begrenzten Mengen zur Verfügung steht, empfiehlt es sich zunächst nur Personen, die eine Postexpositionsprophylaxe benötigen, zu impfen. Für einen vollständigen Impfschutz werden zwei Impfungen benötigt, die im Abstand von vier Wochen oder mehr verabreicht werden. Für jene, die bereits eine Pockenimpfung erhalten haben, gelten als grundimmunisiert nach einer einmaligen Imvanex® Injektion.

Der nächste Schritt muss nun noch mit den Bundesländern und beteiligten Fachkreisen in einem Stellungsnahmeverfahren diskutiert werden. Eine endgültige Empfehlung steht also noch aus.

Quelle:   apotheke-adhoc.de; Doccheck Stichpunkt: Affenpocken und Affenpockenvirus

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  61. Testkäufe: Gut beraten, sehr gut abgegeben
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  63. Warum die Grippeimpfung in diesem Jahr versagt
  64. Der Kardinalfehler der Grippe-Infizierten
  65. Apothekenkunden müssen mehr zahlen
  66. GBD 2010: Virale Hepatiden - In Europa ein größeres Problem als HIV
  67. Kleber, Lack & Co: Dämpfe schaden dem Gehirn langfristig
  68. Banner Praktikanten
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  77. HIV: WHO rät zu früherem Therapiebeginn
  78. Einfluss rezeptfreier Medikamente auf Fahrtüchtigkeit oft unterschätzt
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  86. Neuer Beratungsraum
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  88. Mehr Sicherheit für Patienten – weniger Bürokratie für die Apotheke Novelle der Apothekenbetriebsordnung im Kabinett
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  94. Jederzeit das richtige Medikament
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  96. Verblistern?
  97. Die "Birken-Apotheke" im WDR-Fernsehen
  98. "Die erfolgreiche Apotheke" berichtet über die Birken-Apotheke
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